Informationen Mitgliedschaft BGV

Mitgliedschaft über regionale HGV oder Berufsverbänden

Ein Betrieb kann durch den Beitritt bei einem regionalen Handels- und Gewerbeverein oder einem, dem BGV angeschlossenen Berufsverband automatisch Mitglied beim BGV werden. Der Grossteil der Mitglieder ist über diese Anschlussmitgliedschaft Mitglied beim BGV. Durch eine Mitgliedschaft bei den Handels- und Gewerbevereinen oder bei den Berufsverbänden können die Mitgliedsbetriebe vom Netzwerk, Austausch und weiteren Angeboten profitieren. Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Handels- und Gewerbeverein und einem Berufsverband bezahlt das Mitglied nur einen BGV-Jahresbeitrag.

Direktmitglied werden

Es besteht zudem die Möglichkeit dem BGV als Einzelmitglied beizutreten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zu Mitgliederbeiträgen

Der Mitgliederbeitrag des BGV ab 01.01.2024 beläuft sich je nach Lohnsumme des Betriebs auf zwischen CHF 60.- und CHF 420.- pro Jahr. Alle Regelungen betreffend Mitgliederbeiträge sind im Beitragsreglement zu finden. Weitere Informationen zum Thema Mitgliederbeiträge befinden sich in diesem Merkblatt. Bei einer Mitgliedschaft über regionale HGV oder Berufsverbände sind Unterschiede möglich.

Vorteile

Einzelmitglieder und Anschlussmitglieder profitieren von den Mitgliederangeboten des BGV. Mitglieder können beispielsweise über die die verbandseigene Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie GR + GL abrechnen.

Beantragung Mitgliedschaft

Die Beantragung der Mitgliedschaft bei den regionalen HGV oder Berufsverbänden erfolgt über die entsprechenden Webseiten der regionalen Handels- und Gewerbeverein oder einem, dem BGV angeschlossenen Berufsverband.