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Informationen Energiesparen

In jedem Unternehmen gibt es Energiesparpotenzial, das je nach Branche und Betrieb unterschiedlich hoch ausfällt. Bereits durch Optimierungen lassen sich in der Regel 10-15% des Energiebedarfs einsparen und damit nicht nur Strom sparen, sondern auch die Kosten senken. Weitere Informationen:

Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie GR + GL, AKGHI

Was viele Mitglieder nicht wissen: Der Bündner Gewerbeverband verfügt als Träger der Ausgleichskasse «Gewerbe, Handel und Industrie Graubünden/Glarus» über eine eigene Ausgleichskasse. Rund 1500 KMU-Betriebe und führende Unternehmen im Kanton Graubünden und Glarus schätzen die Vorteile und Dienstleistungen der schlanken und KMU-freundlichen Ausgleichskasse AKGHI. Die versicherte Lohnsumme beträgt mittlerweile über 1,2 Mia. Franken. Ein Beweis für die grosse Beliebtheit und breite Resonanz in der Bündner Wirtschaft. 

In allen Sparten der 1. Säule (AHV/IV/EO, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung, Betreuungsentschädigung und Familienzulagen) stehen Ihnen kompetente Kundenbetreuer zur Seite. Die Verwaltungskostenbeiträge sind sehr attraktiv, denn die Ausgleichskasse wirtschaftet zugunsten ihrer Kunden. So machen die, im Vergleich zu den meisten anderen Ausgleichskassen tieferen Verwaltungskostenbeiträge der AKGHI den Mitgliederbeitrag des BGV bereits wett. Zudem ist die Ausgleichskasse mit Sitz in Chur sehr kundennah und unkompliziert. Kurze Wege und grosse Kundennähe stehen bei unserer Ausgleichskasse im Vordergrund.

Informationen zu einem Kassenwechsel

Für Mitglieder des Bündner Gewerbeverbandes, die aktuell bei der kantonalen Ausgleichskasse angeschlossen sind, sieht die gesetzliche Ordnung einen verpflichtenden Anschluss bei unserer Verbandsausgleichskasse AKGHI (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 AHVG) oder einer anderen Verbandsausgleichskasse vor. Die BGV-Mitglieder, welche bei der SVA abrechnen, sind daher angehalten die 1. Säule über die AKGHI abzurechnen. Unternehmen können jeweils bis Ende Juli den Kassenwechsel auf den 1. Januar des Folgejahres einleiten, ausser sie sind bereits bei einer anderen Verbandsausgleichskasse angemeldet.

Sind Sie aktuell einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen, haben Sie die freie Wahl für einen Kassenwechsel (Art. 64 Abs. 1 Satz 2 AHVG). Ein entsprechender Kassenwechsel ist frühestens per 1.1.2026 möglich.  

Der Wechsel ist unkompliziert und wird durch unsere Ausgleichskasse initiiert. In sämtlichen administrativen Aufgaben werden Sie durch die Mitarbeitenden der Ausgleichskasse unterstützt. Der Geschäftsleiter Daniel Brazerol berät sie gerne persönlich unter Tel. 081 258 31 44 oder E-Mail daniel.brazerol@akghi.ch. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse.

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