Die Reform der beruflichen Vorsorge, über die am 22. September abgestimmt wird, zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken und die Absicherung von Menschen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. In einer Gesamtbetrachtung vonseiten des Kantonalvorstandes überwiegen die Vorteile, so dass der BGV die Ja-Parole empfiehlt.