NEIN zur Pflegeinitiative

Der Kantonalvorstand hat sich klar gegen die Pflegeinitiative und für den indirekten Gegenvorschlag geäussert. Der Gegenvorschlag nimmt die wichtigsten Anliegen der Pflegeinitiative im Bereich Ausbildungsförderung und Kompetenzerweiterung des Pflegepersonals auf. Damit soll der Fachkräftemangel möglichst schnell behoben werden. Die Initiative geht klar zu weit und untergräbt die bewährte Sozialpartnerschaft, indem der Bund verpflichtet wird einen Gesamtarbeitsvertrag für Betriebe mit Pflegepersonal festzulegen. Wie in anderen Branchen sind auch im Gesundheitswesen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehalten die Arbeitsbedingungen ohne staatlichen Zwang zu verhandeln. 

Die Vorlage kurz erklärt

Die Pflegeinitiative wurde vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK lanciert. Das Ziel der Initiative ist mehr Pflegefachpersonen auszubilden und bessere Arbeitsbedingungen zu gewähren, damit die Fachpersonen bei ihrem Beruf bleiben. Neben der Förderung der Aus- und Weiterbildung sollen Pflegefachpersonen einen Teil ihrer Leistungen (klassische Pflegeleistungen) neu als eigenständige Leistungserbringer über die Grundversicherung abrechnen können. Mit der Initiative sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und zentral vonseiten des Bundes oder mit einem GAV geregelt werden.

Der indirekte Gegenvorschlag

Das Parlament hat einen Gegenvorschlag dazu verabschiedet, welcher die wichtigsten Anliegen der Pflegeinitiative aufnimmt. Bei Ablehnung der Initiative tritt dieser automatisch in Kraft. Mit dem Gegenvorschlag werden neue Bestimmungen im Bereich Ausbildungsförderung und Kompetenzerweiterung des Pflegepersonals eingeführt. Damit soll der Fachkräftemangel möglichst schnell behoben werden. Der Bund möchte dafür über zehn Jahre insgesamt 1 Milliarde CHF einsetzen. Im Vergleich zur Initiative werden mit dem Gegenvorschlag die Arbeitsbedingungen, Löhne und Abgeltungen nicht neu durch den Bund geregelt, sondern diese verbleiben primär in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner. Die Initianten haben die Pflegeinitiative nicht zurückgezogen.

Argumente der Gegner

Die Arbeitgeberverbände der Pflegenden (Spitex, Spitäler, Heime) begrüssen den vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag und lehnen die Initiative ab. Zudem unterhöhlt die Initiative die bewährte Sozialpartnerschaft. Die GAV-Thematik muss auch im Gesundheitsbereich von den Sozialpartnern zusammen geregelt werden. Es kann nicht sein, dass alle Arbeitgeber im Gesundheitsbereich einem GAV unterstellt werden, welcher vom Bund sozusagen diktiert wird. Die Gewerkschaften werden solche Forderungen in anderen Branchen stellen.

Warum fasst der BGV dazu eine Parole?

Die Vorlage ist wirtschaftspolitisch für die allermeisten Mitglieder des BGV nicht relevant. Die Arbeitgeber aus dem Pflegebereich (Spitex, Heime, Spitäler), die beim BGV Mitglied sind, lehnen die Initiative ab. Mit dem indirekten Gegenvorschlag kann die Stärkung der Pflege rasch an die Hand genommen werden. Die Initiative gefährdet das bewährte System der Sozialpartnerschaft. Aus diesem Grund hat der Kantonalvorstand die Nein-Parole gefasst.