JA zum Covid-19-Gesetz

Nach eingehender Diskussion haben sich die Kantonalvorstandsmitglieder des BGV mit grossem Mehr für die Ja-Parole zum revidierten Covid-19-Gesetz ausgesprochen. Im Vordergrund der Ja-Parole steht die Planbarkeit im Hinblick auf die Wintersaison im Kanton. Graubünden als Tourismuskanton ist zudem auf die Möglichkeit zur Ausstellung von Corona-Zertifikaten für Grossveranstaltungen und für das Reisen angewiesen. Bei der Revision vom 19. März 2021 wurden auch weitere Vorgaben an den Bundesrat gemacht, welche seine Vollmachten, die er bereits auf der Grundlage des Epidemiengesetzes verfügt, etwas mehr einschränkt. Der Bundesrat ist gemäss Covid-19-Gesetz daher weiterhin angehalten seine Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens auszurichten und die bestehenden Massnahmen, möglichst rasch aufzuheben.

Das Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für verschiedene Massnahmen, welche Parlament und Bundesrat in den letzten Monaten ergriffen haben. Das Gesetz bildet neben dem Epidemiengesetz die rechtliche Grundlage für die gesundheitspolitischen Eindämmungsmassnahmen des Bundes und ist die rechtliche Grundlage für die finanziellen Entschädigungen der Betroffenen (darunter auch Kurzarbeitsentschädigung, Härtefallhilfen etc.). Im Laufe der parlamentarischen Beratung wurde das Gesetz mehrfach geändert. Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits am 13. Juni 2021 abgestimmt. Damals wurde das neue Gesetz mit einem Anteil von 60% angenommen. Der BGV hatte die Ja-Parole beschlossen, da das Covid-19-Gesetz die rechtliche Grundlage für die coronabedingten wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen des Bundes bildet und dem Bund Vorgaben bei den Entscheiden zu den wirtschaftlichen Einschränkungen macht. Die erneute Abstimmung zum Covid-19-Gesetz bezieht sich nur auf die Änderung vom 19. März 2021, da das Referendum dagegen ergriffen wurde.

Die Vorlage kurz erklärt

Bei den Änderungen vom 19. März 2021 im Gesetz handelt es sich einerseits um weitere Vorgaben an den Bundesrat, dass er sich bspw. an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren müsse. Er muss gemäss Covid-19-Gesetz seine Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausrichten, indem Bund und Kantone zuvor sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, Test- und Impfstrategien sowie des Contact-Tracing ausschöpfen. Andererseits wurden neue Massnahmen, wie die Herausgabe des Covid-Zertifikats gesetzlich verankert. Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament zudem Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Es wurde auch im Gesetz verankert, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen könne.

Was würde sich ändern?

Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf diese Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes, auch solche die nach dem 19. März beschlossen wurden, bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen vom 19. März 2021 von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies würde zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Erhöhung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate oder die Entschädigung für Grossveranstaltungen betreffen. Es gäbe danach auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Zahlreiche Gesetzesbestimmungen vom 19. März 2021 laufen unabhängig des Abstimmungsausgangs bereits Ende 2021 aus. Einige Corona-Bestimmungen des Bundesrats stützen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetz, so beispielsweise die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Diese sind von der Abstimmung nicht tangiert.

Argumente der Befürworter

Das Änderungen Covid-19-Gesetzes vom 19. März sind für den Tourismus in Graubünden wichtig. Bei einem Nein würden einige Unwägbarkeiten auf den Tourismus zukommen. Die Planbarkeit im Hinblick auf die Wintersaison aus wirtschaftlicher Sicht ist wichtig. Graubünden als Tourismuskanton ist zudem auf die Möglichkeit zur Ausstellung von Corona-Zertifikaten für Grossveranstaltungen und für das Reisen angewiesen. Bei einem Nein würde die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate wegfallen. Bei der Revision vom 19. März 2021 wurden auch weitere Vorgaben an den Bundesrat gemacht, welche seine Vollmachten, die er bereits auf der Grundlage des Epidemiengesetzes verfügt, etwas mehr einschränkt. Weiter erhalten Parlament und Kantone eine verbindlichere Rolle. Der Grossteil der finanziellen Entschädigungen für die Wirtschaft läuft Ende 2021 unabhängig vom Ausgang der Abstimmung aus. Die Entschädigungen im Bereich des Auffangschirms für Grossveranstaltungen und Vereinfachungen bei den Entschädigungen von Arbeitnehmenden laufen teilweise bis Ende 2022 weiter.

Argumente der Gegner

Für das Referendumskomitee ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Nach Ansicht des Komitees führe die Gesetzesänderung zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen, insbesondere aufgrund des Covid-Zertifikats. Das Referendum richtet sich insbesondere gegen die Änderungen in Art. 3 Abs. 7 (Ausweitung Contact-Tracing), Art. 6a (Covid-Zertifikat: Impf-, Test- und Genesungsnachweise) sowie Art. 3a («Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind (…), wird keine Quarantäne auferlegt.»). Gemäss dem Gegenkomitee werden Ungeimpfte diskriminiert, es wird eine elektronische Massen-Überwachung der Bevölkerung eingeführt und durch die Einführung eines staatlichen Covid-Zertifikats, entstehe ein indirekter Impfzwang. Zudem erhalte der Bundesrat noch mehr Macht zur Verhängung von Covid-Massnahmen.