Ja zur Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge

Der BGV befürwortet die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton. Damit kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Gegen die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge vom 8. Dezember 1991 wurde das Referendum ergriffen. Die Aufhebung des Gesetzes steht in einem engen Zusammenhang mit der Neuausrichtung einer modernen Familienpolitik im Kanton Graubünden. Mit der Vorlage indirekt verknüpft steht die Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge im Jahr 1992 wurden auf Bundes- sowie auf Kantonsebene verschiedene familien-, gesellschafts- und sozialpolitische Entscheidungen gefällt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und dadurch positive Erwerbsanreize zu schaffen. Das Instrument der Mutterschaftsbeiträge setzt dagegen negative Erwerbsanreize, da die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils grundsätzlich nicht erwünscht ist. Dies war zum Zeitpunkt der Einführung der Mutterschaftsbeiträge politisch und gesellschaftlich gewollt. Heute besteht die Erwartung, dass beide Elternteile berufstätig sein können, wenn sie dies wollen. Aus diesem Grund und aufgrund des Ausbaus der Beiträge des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen die Mutterschaftsbeiträge gestrichen werden. Mit flankierenden Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe werden die, mit der Vorlage entstandenen Nachteile für die aktuell Anspruchsberechtigten der Mutterschaftsbeiträge entschärft und Familien am Existenzminimum werden gezielt unterstützt. So wird die Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe von Unterstützungseinheiten während zwölf Monaten nach der Geburt eines Kindes aufgehoben.

Die Aufhebung der Gesetzgebung über Mutterschaftsbeiträge und die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen den gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung. Damit kann eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden. Aufgrund des herrschenden Fachkräftemangels im Kanton Graubünden ist eine solche bessere Vereinbarkeit aus wirtschaftlicher Sicht eminent wichtig. Die Gegner der Vorlage weisen darauf hin, dass alleinerziehende Frauen und Working Poor-Familien finanzielle Nachteile durch die Aufhebung des Gesetzes erfahren werden und dass Personen in die Sozialhilfe gedrängt werden, die bisher keine Sozialhilfe beanspruchen mussten. Der Grosse Rat und die Regierung haben der Aufhebung des Gesetzes zugestimmt.