Ja zur Verrechnungssteuer-Reform

Der Kantonalvorstand hat die Ja-Parole zur Verrechnungssteuer-Reform gefasst: Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, welche am 25. September zur Abstimmung gelangt, sollen Unternehmen in der Schweiz bei der Kapitalaufnahme gleiche Bedingungen erhalten wie im Ausland und nicht weiter benachteiligt werden. Der Kantonalvorstand hat sich einstimmig für Vorlage ausgesprochen. Der BGV empfiehlt seinen Mitgliedern ein Ja zur Verrechnungssteuerreform.

Heute vertreibt die Verrechnungssteuer Finanzierungen von Unternehmen ins Ausland. Dadurch gehen Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten in Millionenhöhe ins Ausland. In Zukunft sollen darum Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Bei ausländischen Obligationen sowie jenen von systemrelevanten Grossbanken fällt bereits heute keine Verrechnungssteuer an. Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, welche rückerstattet wird und bringt in der Regel dem Staat keine Steuereinnahmen.

Alle würden von der Reform profitieren

Aufgrund der aktuellen Situation werden Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten in Millionenhöhe ans Ausland verschenkt. Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz rund ein Drittel weniger Obligationen herausgegeben als 2009. Das Volumen beträgt lediglich noch rund zehn Prozent des BIP. Der Vergleich mit Luxemburg zeigt den Einfluss der Verrechnungssteuer: Seit 2009 wuchsen die Emissionen in diesem Land, der keine Verrechnungssteuer kennt, stark an und erreichten 2016 rund das 23-fache des BIP. Schweizer Unternehmen sind heute faktisch gezwungen, Geld im Ausland aufzunehmen, falls sie internationale Investoren gewinnen wollen. Die Reform bringt Steuereinnahmen zurück in die Schweiz. Gleichzeitig profitieren neben Unternehmen auch Kantone und Gemeinden von günstigeren Finanzierungen im Inland. Bundesrat, Kantone sowie die Parteien FDP, die Mitte, GLP sowie SVP unterstützen die Reform. Alle Wirtschaftsverbände empfehlen ebenfalls deren Annahme.

Massvolle Reform zugunsten der Schweizer Wirtschaft

Gegen die Reform haben linke Parteien und Organisationen das Referendum ergriffen. Der Abstimmungskampf wird vonseiten der Gegner mit den klassischen – teilweise irreführenden – linken Argumenten geführt, dass mit der Reform Steuern hinterzogen würden, nur Grosskonzerne davon profitieren und dem Staat Milliarden fehlen würden. Die anderen Verrechnungssteuern bleiben jedoch mit der vorliegenden Reform erhalten. Bei Dividenden, welche dem Bund die milliardenhohen Einnahmen einbringen, wird die Verrechnungssteuer unverändert erhoben. Das Parlament hat die Kosten der Vorlage durch den Entscheid die Reform auf neue Obligationen zu fokussieren zudem noch gesenkt. Dies beschränkt die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein absolutes Minimum. Die Mehreinnahmen der öffentlichen Hand, welche die Reform auslösen dürfte, werden die Verluste bereits im ersten Jahr übertreffen. Angesichts der kommenden OECD-Mindeststeuer für international tätige Schweizer Unternehmen gilt es proaktiv andere Steuernachteile abzuschaffen, damit die Schweiz als Unternehmensstandort attraktiv bleibt.