Die Erhebung von Ergänzungssteuern infolge der OECD-Mindeststeuer schwächt die Standortattraktivität des Kantons Graubündens und der Schweiz für internationale Unternehmen. Die OECD-Mindeststeuer verhindert allerdings den Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten nicht. Es findet stattdessen eine Verlagerung vom internationalen Steuerwettbewerb zum internationalen Standortförderungswettbewerb mit substantiellen Direktförderungen statt.