Vernehmlassung der Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen

17.02.2023

In Bezug auf die zeitgemässe Nutzung und der Werterhaltung der altrechtlichen Bausubstanz haben sich seit Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) diverse Probleme gezeigt – insbesondere in den von Abwanderung betroffenen Berggebieten. Die DWGR anerkennen ausdrücklich die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-NR) vorgeschlagenen Änderungen des ZWG. Die vorliegende Umsetzung der parlamentarischen Initiative Candinas bringt eine begrüssenswerte Klarstellung und leichte Verbesserung der heutigen Rechtslage. Damit wird den Eigentümern von altrechtlichen Wohnbauten innerhalb der Bauzone genügend Flexibilität gegeben, um den Altbestand der Wohnbauten, welche unter Bestandesgarantie stehen, weiterhin eine zeitgerechte Wohnnutzung zu ermöglichen.

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