Richtplan Energie: Anpassungen gefordert

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Albignastausee mit Solaranlage.

Das von der Regierung für die Anhörung aufgelegte Richtplankapitel Energie (KRIP-E) zielt in die richtige Richtung. Die Dachorganisationen der Wirtschaft (DWGR) fordern in ihrer Stellungnahme diverse Anpassungen des Richtplankapitels. Die Anpassungen betreffen die Zielvorgaben sowie die angewendeten Richtplaninstrumente.

Der Kanton Graubünden aktualisiert auf Basis der vom Schweizer Volk genehmigten Energiestrategie 2050 seinen Richtplan Energie. Er zeigt insbesondere geografisch zugewiesene Nutzungspotenziale der Wasser- und Windkraft auf. Demgegenüber fehlt eine Ausweisung von geografisch zugewiesenen Nutzungspotenzialen der Solarkraft. Die DWGR beantragen eine Überprüfung der verwendeten Richtplanungsinstrumente. Für alle Energieformen ist eine Positivplanung mit den drei bewährten Koordinationsständen der Raumplanung (Vororientie- rung, Zwischenergebnis, Festsetzung) zu verwenden. Dies bedeutet, dass bei den Gewässerstrecken auf die drei neu eingeführten Typen B3-B5 (Negativplanung, da zu schützen) zu verzichten ist und bei der Windkraftplanung die Prioritäten A bis C mit dem Koordinationsstand zu ersetzen sind. Eine Positivplanung ist auch für freistehende Fotovoltaikanlagen zielführend. Im Sinne einer langfristigen Planung sind diese mindestens in der Kategorie «Vororientierung» aufzunehmen.

Politische Mitsprache
Der KRIP-E bildet bei den Ausbauzielen nur eine erste Rahmenbedingung, denn viele Ausbauprojekte werden durch die wirtschaftliche Machbarkeit und die Genehmigungsverfahren «verhindert». Entsprechend dürfen die Ausbauziele nicht überbewertet werden. Nach Ansicht der DWGR sind die Ausbauziele, welche die Grundlage für den Richtplan bilden, nicht durch die Regierung festzulegen, sondern im Sinne von übergeordneten Zielen durch den Grossen Rat zu bestimmen. In der aktuellen Debatte rund um die Klima- und Energiepolitik würde eine Festlegung der Ausbauziele durch den Grossen Rat die Ausbauprojekte politisch stärken. Die DWGR fordern zudem, dass die Mitsprache der Stimmbevölkerung vor Ort gewährleistet werden muss.
Aufgrund der energie- und wirtschaftspolitischen Bedeutung ist der KRIP-E gemäss den DWGR stärker auf die Winterstromproduktion sowie auf die Machbarkeit der Projekte auszurichten. Falls die Dekarbonisierung gelingen sollte, ist ein Zubau an Energieproduktionsanlagen unumgänglich. Ebenfalls müssen sich diese Investitionen betriebswirtschaftlich lohnen. Diverse Szenarien zeigen künftig eine Verdreifachung der Preise zwischen Sommer und Winter. Der Fokus ist daher auf die Winterstromproduktion zu legen. Diesem Umstand wird aber bei den Projekten im KRIP-E – insbesondere bei der Wasserkraft – kaum Rechnung getragen. Aus Sicht der DWGR ist in der Ausgangslage zudem ein Absatz zum Thema «Energieversorgung und Netzstabilität» sowie zum Thema «regelbare Energie/abrufbare Leistung» aufzunehmen.
Im Rahmen der Stellungnahmen beantragen die DWGR die Ausbauziele für die Wasserkraft bis 2050 auf mindestens +1500 GWh/J brutto festzulegen. Ergänzend ist ein Zubauziel im Sinne von Winterstrom im Umfang von mindestens +230 GWh/J festzulegen. Entsprechende Projekte sind mindestens auf Stufe Vororientierung aufzunehmen. Die Grundlagen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sind gemäss DWGR kritisch zu überprüfen und zu überarbeiten. Wo die Machbarkeit mit grossen Unklarheiten und die durchschnittliche Windgeschwindigkeit an der Grenze zum Minimum gemessen wird, sind die Projekte maximal als Zwischenergebnis festzulegen. In einem ersten Schritt sollen minimal die vom Bund vorgegebenen 260 GWh/J auf Koordinationsstufe «Festlegung» erreicht werden.

 

Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Energieproduktion sind Diskussionen zur Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen und Landschaften von zentraler Bedeutung. Das Wirtschaftsforum Graubünden hat zum Thema Dekarbonisierung und Ausbau erneuerbaren Energien im Oktober 2023 diverse Berichte publiziert. Darunter ist ein Bericht zum Thema Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen und der Landschaft. Mittels eines illustrativen Fallbeispiels aus der Val Surses werden die volkswirtschaftlichen Kosten und der Nutzen des Ausbaus von alpinen Solar- und Windparks sowie Wasserkraft in den Bündner Tälern aufgezeigt. Schlussendlich ist es an der lokalen Bevölkerung, zu entscheiden, wie sie mit der Landschaft umgehen möchte. Zielkonflikte gibt es nicht nur zwischen Schutz und Nutzung der Landschaften, sondern auch zwischen den verschiedenen Nutzungsarten wie bspw. Tourismus und Energieproduktionsanlagen.

Weitere Informationen: https://www.wirtschaftsforum-gr.ch/DE/projekte/357.html

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