Erfolgsgeschichte Politik: Unsinnige Regulierung für Grenzgänger wird abgeschafft

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Grenzgänger/innen dürfen während der Arbeit in der Schweiz ihr im Ausland registriertes Privatauto nicht benützen. Das sorgt im Grenzgebiet für Unmut und Unverständnis. Dank Einschreiten des BGV wird dies künftig nicht mehr der Fall sein. Der Bundesrat muss die entsprechende Bestimmung aufgrund eines Vorstosses des Bündner Ständerats Martin Schmid anpassen.

 

Im letzten Sommer erhielt Maurus Blumenthal, der Direktor des Bündner Gewerbeverbands, ein Telefon von Cornelia Clavadätscher Grob, die mit ihrem Bruder in St. Moritz eine Immobilienfirma betreibt. Frustriert erzählte sie, wie zwei bei ihr angestellten Grenzgängerinnen bei einer Zollkontrolle angehalten und wie Kriminelle behandelt wurden. Ihr Vergehen: Sie waren während der Arbeitszeit mit ihrem privaten Auto mit italienischen Kennzeichen unterwegs, was in der Schweiz untersagt ist. Der BGV hat den Vorgang mit dem Schweizerischen Gewerbeverband geprüft und der Bündner Ständerat Martin Schmid hat daraufhin eine Motion zum Thema eingereicht, die innerhalb von nur sechs Monaten behandelt und durch das Parlament angenommen wurde.

Unsinnige Regulierung

Zum Kerngeschäft von Clavadätschers Firma gehört neben dem Verkauf von Liegenschaften die Vermietung von Ferienwohnungen. Für die Instandhaltung und Reinigung der vom KMU insgesamt über 180 unterhaltenen Wohnungen arbeiten rund 30 Grenzgänger/innen bei der Firma Loga. Ohne diese ausländischen Fachkräfte könnten die anfallenden Arbeiten nicht bewältigt werden. Im Oberengadin arbeiten rund 6000 Grenzgänger/innen, zahlreiche davon sind während der Arbeitszeit mit Privatautos unterwegs. Aufgrund des Vorfalls bei der Zollkontrolle musste Clavadätscher die Arbeitspläne und damit funktionierenden Abläufe umstellen. Die Angestellten mussten neu vor der Aufnahme der Arbeit ihre Fahrzeuge wechseln und in Geschäftsautos mit Schweizer Kontrollschild umsteigen. Um nicht gegen das Gesetz zu verstossen, hätte sie zusätzliche Geschäftsautos anschaffen müssen. Damit verbunden sind Kosten, komplizierte Arbeitsabläufe und mehr unökologische Fahrten.

In Bern wurde gehandelt

Bei schweizweit 360 000 Grenzgänger/innen ist das Ausmass des Problems beträchtlich und trifft alle Landesteile. «InBundesbern fehle es am Praxisbezug und vom Problem seien im Oberengadin viele Unternehmen betroffen gewesen. Darum habe ich mich gewehrt», so Clavadätscher. Im letzten September hat Ständerat Schmid die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» eingereicht, die fordert, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und insbesondere die Zollverordnung dahin gehend anzupassen, dass Fahrten von Grenzgänger/innen oder Wochenaufenthalter/innen mit im Ausland registrierten und verzollten Privatfahrzeugen zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz zulässig sind. Daraufhin ging es für nationale Verhältnisse sehr schnell. In der Beantwortung hat der Bundesrat beantragt, die Motion ohne Wenn und Aber anzunehmen. In der Dezembersession hat der Ständerat den Vorstoss einstimmig angenommen und in der Februarsession der Nationalrat. Gemäss Schmid handelte es sich bei dieser Regulierung um einen typischen alten Zopf, der in Bundesbern niemand zur Kenntnis genommen habe.

«Zum Glück wurde ich vom Gewerbeverband darauf hingewiesen. Wirtschaftsund Branchenverbände sind für die Arbeit der Parlamentarier wichtig, denn sie kennen die Sorgen und Anliegen der Unternehmen am besten». Der Bundesrat muss nun die rechtlichen Grundlagen anpassen. Gemäss Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit werde «die Anpassung der Zollverordnung innerhalb einer zweijährigen Frist in Kraft gesetzt». Bis zu diesem Zeitpunkt bleibe das geltende Recht in Kraft und es würden weiterhin risikobasierte Kontrollen durchgeführt. Clavadätscher wünscht sich eine möglichst schnelle Umsetzung, um zur Normalität und zu den gewohnten Arbeitsabläufen zurückkehren zu können. «Ich bin dem Gewerbeverband und Ständerat Martin Schmid für ihr Engagement dankbar. Ich hätte nicht gedacht, dass ich als einfache Unternehmerin in Bundesbern etwas in Bewegung bringen kann und wegen meiner Initiative Gesetze angepasst werden.» Blumenthal weist darauf hin, dass der BGV darauf angewiesen ist, dass sich die Mitglieder in solchen Fällen beim BGV melden. «Ohne das Telefon von Frau Clavadätscher hätte diese Regelung wohl noch lange Bestand gehabt.»

 

Interessenvertretung und Ombudsstelle

Mitglieder des BGV können nicht verhältnismässige oder unsinnige Regulierungen an die Geschäftsstelle des BGV melden. Weiter steht der BGV seinen Mitgliedern als Ombudsstelle zu den Behörden zur Verfügung. Dabei unterstützt und vermittelt der BGV bei Herausforderungen mit Behörden.

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