Parolen BGV: Mit einem JA die AHV stärken

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Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Angesichts der demografischen Entwicklung ist eine Reform dringender denn je um das wichtige Sozialwerk zu sichern. Mit der AHV-Reform, welche am 25. September zur Abstimmung kommt, liegt eine soziale und solidarische Lösung vor. Die Vorlage ermöglicht zudem eine Flexibilisierung der Pensionierung und eliminiert falsche Anreize. Angesichts des Arbeitskräftemangels ist dies gerade vonseiten der Wirtschaft ein wichtiges Argument für die AHV-Reform. Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes hat sich entsprechend einstimmig für ein Ja zu den beiden AHV-Vorlagen ausgesprochen.

Zweimal Ja zur sozialen und solidarischen AHV-Reform

Die AHV-Reform ist mit der geplanten Erhöhung der Renten für Frauen während einer langen Übergangszeit sozial ausgestaltet. Sie stärkt zudem die Solidarität zwischen Jung und Alt. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Arbeitskräftemangels ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre unumgänglich. Auch die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer hilft, dass die finanzielle Lage der AHV für die nächsten 10 Jahre im Lot bleibt. Für die Wirtschaft ist zentral, dass das Rentenalter mit der AHV-Reform angesichts des Arbeitskräftemangels weiter flexibilisiert wird. Dies entspricht auch dem Bedürfnis vieler Versicherten nach einem individuell gestaltbaren Übergang in die Pensionierung. Personen kurz vor der Pensionierung können neu ihren AHV-Bezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren individuell und flexibel gestalten und falsche Anreize für das Arbeiten nach dem ordentlichen Pensionsalter hinaus werden gestrichen. Durch die Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs ist ein fliessender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich. Dass Beitragszahlungen ab 65 Jahren neu zu Rentenverbesserungen führen und neu auch fehlende Beitragsjahre aufgefangen werden können, sind weitere positive Aspekte der AHV-Reform. Wird die Vorlage abgelehnt, gerät die AHV noch mehr in Schieflage bis eine neue Reform steht. Der Reformbedarf bei der AHV ist unbestritten.

JA zur Verrechnungssteuer-Reform

Für die bevorstehende Abstimmung empfiehlt der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes seinen Mitgliedern neben zweimal Ja zur AHV-Reform ebenfalls ein JA zur Verrechnungssteuer-Reform. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, sollen Unternehmen in der Schweiz bei der Kapitalaufnahme gleiche Bedingungen erhalten wie im Ausland und nicht weiter benachteiligt werden. Es handelt sich um eine massvolle Reform zugunsten der Schweizer Wirtschaft, von der jedoch auch alle anderen profitieren würden. Die Reform bringt Steuereinnahmen zurück in die Schweiz und gleichzeitig profitieren auch Gemeinden und andere öffentliche Institutionen von günstigeren Finanzierungen im Inland.

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