Härtefallhilfen - Frist für Nachreichungen

12.08.2021

Unternehmen, die fristgerecht bis 30. Juni 2021 das ordentliche Gesuch eingereicht haben, können noch weitere Umsatzverluste, die sie bis Juni 2021 erlitten haben, nachreichen. Die bisherige Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten (15. August 2021) wird um gut zwei Wochen verlängert. Nach Ablauf der neuen Frist, die bis 31. August 2021 dauert, werden keine Nachreichungen mehr entgegengenommen. Sind gewisse Unterlagen noch nicht vorhanden, können diese nachgeliefert werden. Die Gesuche sind jedoch bis am 31. August einzureichen.

Weitere Informationen auf der Website des Kantons.

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