Wenn eine angestellte Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit länger arbeitsunfähig ist, müssen Arbeitgeber mehrere Punkte beachten. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie allfälligen GAV-Bestimmungen sind auch die Bestimmungen der verschiedenen involvierten Versicherungen zu beachten. Die Arbeitgeber können darüber hinaus weitere Punkte zur Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag regeln.