Fristen Corona-Entschädigungen

18.06.2021

Die Frist für das erste Gesuch für Corona-Härtefallhilfen läuft am 30. Juni 2021 ab. Die Informationen dazu sowie das Gesuchsformular sind auf der Webseite des Kantons zu finden. Neu können Unternehmen, die bereits ein Gesuch für Härtefallhilfen gestellt und eine Beitragsverfügung erhalten haben, über ein separates Onlineformular weitere pandemiebedingte Umsatzverluste der Monate April bis Juni 2021, einreichen (Einreichefrist  dafür 15. August 2021). Lesen Sie dazu das neue Factsheet.

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