Editorial des Präsidenten: Wussten Sie, dass sich in der Schweiz rund anderthalb Millionen Menschen an ihrem Arbeitsplatz häufig gestresst fühlen?

In den letzten zehn Jahren hat diese Zahl laut einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) um fast ein Drittel zugenommen. Es gibt wohl kaum Anzeichen, dass dieser Trend gebrochen wird. Das geht ins Geld.

Im Ergebnis kostet diese Entwicklung die Volkswirtschaft mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Kosten, für die wir gemeinsam aufkommen müssen. Zum Beispiel, weil die Leistung von überlasteten Mitarbeitenden abnimmt oder weil sie krankheitsbedingt ausfallen und sich eine längere Auszeit nehmen müssen. Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften dient nicht nur der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch dem Schutz des Arbeitgebers vor Haftungsansprüchen und Produktivitätsverlusten aufgrund von Arbeitsunfällen und Krankheitsausfällen.

Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, regelmässig Risikoanalysen durchzuführen und geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren für die Mitarbeitenden zu minimieren. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeitenden in sicherheitsrelevanten Themen und die regelmässige Wartung und Überprüfung von Maschinen und Anlagen. Aber das genügt bei Weitem nicht. So trägt auch die spezielle Förderung von Gesundheitsmassnahmen wie Ergonomie, Stressmanagement und Suchtprävention zur langfristigen Gesundheit der Mitarbeitenden bei und steigern letztendlich die Produktivität des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten und sie in die Entwicklung und Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsmassnahmen einbeziehen. So können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht nur gesetzliche Verpflichtungen sind, sondern auch wesentliche Aspekte einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung darstellen. Als Arbeitgeber sollten wir daher aktiv Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Und das nicht einmal uneigennützig. Wir leisten nämlich damit einen Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens langfristig zu stärken. Mir ist bewusst, dass die hier angesprochene Thematik in gewissen Kreisen stiefmütterlich behandelt wird. Ich bin überzeugt, dass in einer Zeit des akuten Arbeitskräftemangels die Gesundheitsvorsorge in der Arbeitswelt stark an Bedeutung gewinnen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht dieses Thema im Fokus dieser Ausgabe des Bündner Gewerbes.

Gemeinsam können wir viel bewegen ... sprechen wir nicht nur darüber, machen wir’s.

Mehr dazu und weitere Themen in der neuen Ausgabe des "Bündner Gewerbe".

Euer Viktor Scharegg

 

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