Corona-Kurzarbeit und Corona-EO

24.06.2021

Die aktuellen Corona-Regelungen gelten noch bis Ende Juni 2021. Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Die Corona-EO-Entschädigung wird voraussichtlich Ende Juni 2021 ganz auslaufen (Anmeldungen bis Ende Jahr 2021 rückwirkend möglich).
  • Bei der Corona-Kurzarbeitsentschädigung wird das vereinfachte Verfahren voraussichtlich bis Ende September 2021 verlängert. Es ist jedoch ab dem 1. Juli 2021 mit Anpassungen zu rechnen.

Zurück