Coronavirus: Aktualitäten und Massnahmen für Arbeitgeber

Im Kanton und in der ganzen Schweiz ist das öffentliche Leben seit 16.03.2020 erheblich eingeschränkt: Einkaufsläden und Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken und Postschalter bleiben weiterhin offen. Definition des Kantons.

Die von der Regierung eingesetzte TaskForce analysiert derzeit unter Hochdruck die Auswirkungen der Massnahmen für betroffene Betriebe, insbesondere werden Fragen der Liquiditätssicherung geprüft. Die Informationen für betroffene Unternehmen werden auf der CoronavirusComm-Website des Kantons stets aktualisiert. Hier finden Sie auch das Merkblatt des sgv zur Kurzarbeit. Vom Seco publizierte Informationen zu Arbeitsausfällen und Kurzarbeit und das Infoblatt zur Voranmeldung zur Kurzarbeit und das Ausfüllbare Formular. Detaillierte Angaben gibt es in der Broschüre zur Kurzarbeitsentschädigung.

In diesen Tagen werden weitere Informationen zu möglichen und hoffentlich unbürokratischen Hilfeleistungen (auch für Selbständigerwerbende, die keine Kurzarbeit anmelden können) erwartet. Der BGV informiert seine Mitglieder erneut mit einem Newsletter, sobald Informationen von Bund und Kanton vorliegen.

Umfassende Antworten auf Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Unternehmensalltags finden Sie in diesem Merkblatt des Schweizerischen Gewerbeverbandes und in den Häufig gestellten Fragen zu "Pandemie und Betriebe" des Seco.

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