Anstellung von ukrainischen Flüchtlingen

Alle Personen mit ukrainischer Herkunft erhalten den Ausweis S und können in der Schweiz sofort arbeiten. Zu beachten ist, dass die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch über die Gemeinde beim Amt für Migration und Zivilrecht einreichen. Weitere Informationen.

Offene Stellen für ukrainische Flüchtline können über arbeit.swiss gemeldet werden.

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