Lieferschwierigkeiten: Informationen zur Kurzarbeit
10.08.2022
Aufgrund der Lieferschwierigkeiten sind viele Betriebe in der Planung stark gefordert, damit Mitarbeitende trotz hoher Auftragslage beschäftigt werden können. Kann ein Betrieb aufgrund von Lieferschwierigkeiten seine Beschäftigten nicht vollständig auslasten, besteht Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Im Vergleich zu den Corona-Kurzarbeitsentschädigungen ist bei der «normalen» Kurzarbeitsentschädigung die Voranmeldefrist zu berücksichtigen. Die Informationen dazu sind in einem Dokument des SECO zusammengestellt. Weitergehende Informationen sind in der AVIG-Praxis des SECO zu finden. Bei Fragen können Sie sich an das KIGA wenden: kurzarbeit@kiga.gr.ch, +41 81 257 50 41.